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Neue Anbieter: BMWi-Entwurf verhindert Wettbewerb!

Verivox, 28.04.2010 17:43

Berlin - Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) hat massive Einwände gegen den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer neuen Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV). In einem Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle fordern die Neuen Anbieter, geltende europarechtliche Vorgaben zu beachten und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen neuer Gaskraftwerksbetreiber und den Ansprüchen der Netzbetreiber zu schaffen.

Der bne hatte sich von einer neuen GasNZV eine starke Ausrichtung auf gesamtenergiewirtschaftliche Zusammenhänge erhofft, die – neben den Netzbetreiberinteressen – in gleichem Maße auch und gerade die berechtigten Interessen der Netznutzer berücksichtigt. Stattdessen enthält der derzeitige Entwurf Vorgaben, die Wettbewerber im deutschen Gasmarkt eindeutig benachteiligen oder den Netzzugang für Netznutzer unnötig und unangemessen verkomplizieren. Entgegen der ursprünglichen Absicht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) führt dieser Verordnungsentwurf zu einer weiteren Manifestierung der alten oligopolistischen Strukturen sowohl im Gasmarkt als auch – durch die Verhinderungswirkung für neue Gaskraftwerke – im Erzeugungsmarkt. Letztlich würde dadurch auch der Ausbau der erneuerbaren Energien gefährdet: Denn bei Windflauten werden gerade neue, schnell und flexibel regelbare Gaskraftwerke dringend gebraucht.

„Der vorliegende GasNZV-Entwurf ist enttäuschend. Er stellt neue Wettbewerbshürden auf, statt endlich die dringend notwendigen Vorgaben für eine lückenlose Regulierung zu liefern“, betont der Geschäftsführer des bne, Robert Busch. Besonders gravierend seien die unvollständigen und kontraproduktiven Regelungen zum Netzanschluss neuer Gaskraftwerke, so Busch. „Die Bedingungen, die neue Gaskraftwerksbetreiber nach dem derzeitigen Entwurf erfüllen müssen, sind hahnebüchen. Vom Kraftwerksbetreiber werden Sicherheiten verlangt, noch bevor er überhaupt die Zusage der Kapazitäten erhält. Das widerspricht dem normalen geschäftlichen Alltag: Kein neuer Kraftwerksbetreiber wird ein Gaskraftwerk planen, ohne die entsprechende Kapazitätszusage eines Netzbetreibers zu haben.“

Auch der in der GasNZV festgeschriebene Ausschluss des Kartellrechts wird von den Neuen Anbieters scharf kritisiert: „Das Kartellrecht ist bei Netzanschlussfragen oft der letzte Rettungsanker für Netznutzer“, erklärt der bne-Geschäftsführer, „solange sich die Bundesnetzagentur vorrangig für die Netznutzung zuständig fühlt und Netzanschlussfragen weitgehend ausklammert, brauchen wir dringend auch den über das Kartellrecht zugesicherten Rechtsweg.“

Sollte der Entwurf in der jetzt vorliegenden Fassung verabschiedet werden, könnten geplante Investitionen Neuer Anbieter in neue Gaskraftwerke nicht realisiert werden, da ist sich Busch sicher. „Allenfalls Eon und RWE könnten unter diesen Rahmenbedingungen noch neue Gaskraftwerke bauen.“

Der im September 2002 gegründete Bundesverband Neuer Energieanbieter vertritt die Interessen der neuen Produzenten und Lieferanten in Deutschland, die für die Versorgung ihrer Kunden mit Strom oder Gas die vorhandenen Netze Dritter nutzen. Hauptziele des bne sind der wirksame und unverfälschte Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt sowie die Wahrung des Verbraucherschutzes.

Quelle: Verivox

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